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Für potentielle Teilnehmer/innen

Allgemeines

Am Wettbewerb “Tuttlinger Krähe” können sich Einzelpersonen und Ensembles aus den Sparten Kabarett/Comedy/Poetry-Slam/Zauberei/A Cappella/Chanson/Puppenspiel/Pantomime/Figurentheater/Varieté und Crossover beteiligen. Teilnehmer einer Endrunde können frühestens im übernächsten Jahr und mit neuem Programm wieder teilnehmen; Gewinner einer “Tuttlinger Krähe” können sich nicht erneut bewerben.

Bewerber müssen versichern, dass sie am Preisträgerabend und idealerweise an allen drei Wettbewerbsabenden terminfrei sind und die Abende freihalten, bis die Jury spätestens am 1. November des Vorjahres ihre Vorauswahl fürs Finalfeld getroffen und mitgeteilt hat

Anmeldung

Der Anmeldung, die bis zum 31. Juli des Vorjahres vorliegen muss, sollten beigefügt sein: Angaben zur Sparte des Beitrags, Anzahl der Mitwirkenden, Kurzbiografie mit Darstellung des künstlerischen Werdegangs, Infos zum Programm, Bewegtbildmaterial vom aktuellen Programm in gängigem Dateiformat oder als DVD/BluRay (mind. 10 min Laufzeit), aktuelle Fotos in Druckqualität (mind. 300 dpi), Tourplan von Oktober des laufenden bis Januar des folgenden Jahres.

 

Das Anmeldeformular für die Tuttlinger Krähe 2025 hier zum Download

 

Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Vergütung

Einzelkünstler erhalten für ihre Auslagen eine Aufwandsentschädigung aus Antrittsgage und Fahrtgeld. Die erforderliche Übernachtung am Veranstaltungsort sowie ein kleines Catering am Veranstaltungstag übernimmt selbstverständlich der Veranstalter.

Zusagen/Teilnahme am Wettbewerb

Nach Bewerbungsschluss am 31. Juli des Vorjahrs erfolgt eine unabhängige Sichtung aller eingegangenen Beiträge durch die Tuttlinger Hallen und die Jurorinnen und Juroren. Die Ergebnisse werden ab 15. Oktober zusammengestellt. Bis spätestens 1. November des Vorjahres erhalten die Finalisten dann eine Information über ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme.