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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug (Erwerb von Eintrittskarten und Besuch von Veranstaltungen; gültig ab 01.07.09)

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und dem Eigenbetrieb Tuttlinger Hallen (im folgenden Tuttlinger Hallen). Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten

Vetragspartner
Bei Fremdveranstaltungen vermitteln die Tuttlinger Hallen lediglich Eintrittskarten oder andere angebotenen Leistungen im Auftrag bzw. im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Durch den Kauf von Eintrittskarten bzw. anderer damit zusammenhängender Leistungen kommt ein Vertragsverhältnis nur direkt zwischen dem Käufer und Veranstalter zustande. Dieser ist auch verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Veranstaltung bzw. Leistung.

Vetragsabschluss
Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet bei den Konzertkassen entsprechend § 312 b III Ziffer 6 BGB keine Anwendung.

Programme und Anfangszeiten
Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Die aktuellen Programme mit den Anfangszeiten werden in den Räumen und in den Veröffentlichungen der Tuttlinger Hallen bekannt gegeben.

Künstlerische Darbietungen
Die Tuttlinger Hallen haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltungen. Bei Konzerten kann es aufgrund erhöhter Lautstärke zu Hör- und Gesundheitsschäden kommen. BesucherInnen sollten Ihr Gehör schützen. Die Tuttlinger Hallen halten für Ihre Veranstaltungen Gehörschutz vorrätig, den die BesucherInnen gegen einen geringen Kostenersatz an der Abendkasse erwerben können.

Einlass
Die Tuttlinger Hallen behalten sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren.

Kartenpreise
Die Kartenpreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden, die veranstaltungsbezogen in den Veröffentlichungen der Tuttlinger Hallen bekannt gegeben werden.Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Vorverkaufsgebühren, eventuell anfallender Systemgebühren und der derzeit gültigen Umsatzsteuer. Bearbeitungsgebühren und Versandkosten sind nicht enthalten und können – je nach gewählter Lieferart - noch hinzukommen.

Print@home -Tickets
Im Print@home-Verfahren druckt sich der Kunde sein im Internet gekauftes Ticket aus. Der aufgedruckte Barcode wird bei der Einlasskontrolle am Veranstaltungstag mit einem Barcode-Scanner überprüft. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor einer Vervielfältigung durch Dritte zu schützen. Bei mehreren Tickets mit gleichem Barcode ist jeweils nur das erste Ticket gültig, das eingelesen wird. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und /oder in Umlauf bringt, kann für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Im Falle eines Missbrauchs behalten sich die Tuttlinger Hallen zivil- und strafrechtliche Schritte vor.

Für alle Kartenerwerbsmöglichkeiten gilt:
Sonderplätze Es stehen für Rollstuhlfahrer (kostenfreier Eintritt) und je eine Begleitperson eine bestimmte Anzahl von gesondert ausgewiesenen Sitzplätzen zur Verfügung, die besonders bei den Tuttlinger Hallen bestellt werden müssen. Die Mitnahme von Kindern unter sechs Jahren bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Tuttlinger Hallen. Bei Veranstaltungen der Tuttlinger Hallen werden Ermäßigungen für Schüler, Studenten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende gegen Vorlage der jeweiligen amtlichen Ausweise gewährt. Innerhalb eines Abonnements erhalten neben dem vorgenannten Personenkreis auch Schwerbehinderte ab 70 Prozent auf jede Veranstaltung eine Ermäßigung von 3€. Die Tuttlinger Hallen behalten sich vor, Veranstaltungen von der Ermäßigung auszunehmen. Inhaber ermäßigter Karten haben Ihre Ausweise bei den Veranstaltungen mitzuführen: beim Einlass sind sie unaufgefordert vorzuzeigen. Pro Karte wird nur eine Ermäßigung gewährt.

Zahlung
Bei Bestellung per Telefon, Post oder Internet werden die Karten per Lastschriftverfahren bezahlt. Sollte die Abbuchung von der Bank zurückgewiesen werden, berechnen die Tuttlinger Hallen 5 € Gebühren.

Umtausch und Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme/Umtausch der Karten. Änderungen des Programms, die Verlegung des Veranstaltungsortes sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls keine Umtausch-/Rücknahmepflicht der Karten.

Kartenverlust
Für verlorene Eintrittskarten wird von den Tuttlinger Hallen kein Ersatz geleistet.

Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst, bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht.

Garderobe
Die Garderobe kann gegen Zahlung einer Gebühr im Foyer abgegeben werden. Die Mitnahme der Garderobe in den Saal ist nicht gestattet.

Verspäteter Einlass
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher nur bei einer Nacheinlasspause gegebenenfalls den Saal betreten. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung
Verlässt der Besucher nach Einlass oder zur Pause den Veranstaltungsraum oder das Veranstaltungsgelände, oder wird der Abrissabschnitt durch vom Veranstalter beauftragte Dritte abgetrennt, so verliert die Karte ihre Gültigkeit.

Vorzeitiges Beenden einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.

Absage einer Veranstaltung
Bei Absage einer Veranstaltung wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückgabe der Karten muss bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der die Karten erworben wurden. Hierbei ist die Frist von vier Wochen nach dem jeweiligen Veranstaltungsdatum einzuhalten. Danach wird der Kartenpreis abzüglich aller Gebühren wie z.B. Vorverkaufs-, System- oder Bearbeitungsgebühr von den Tuttlinger Hallen innerhalb einer weiteren Frist von 4 Wochen zurückerstattet. Nach Ablauf der Antragsfrist verfällt der Anspruch auf Erstattung.

Gewährleistung
Die Tuttlinger Hallen übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen und Veranstaltungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt.

Hausrecht
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen in den Tuttlinger Hallen erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht der Tuttlinger Hallen sowie die Haus-/Saalordnung als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Schlussbestimmungen
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tuttlingen. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Tuttlingen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Tuttlingen vereinbart.

Veranstaltungscollage, zu sehen ist die Bar sowie ein Saal
Ticketbox: Info- und Bestellhotline 07461/910996
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